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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Smoker-Team Bayrisch Barbecue — Theresa Baumgartner · Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Theresa Baumgartner, Smoker-Team Bayrisch Barbecue, Brunnenfeld 68A, 84432 Hohenpolding (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von BBQ-Catering-Leistungen, Smoker-Kursen sowie sonstigen BBQ-Events.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellungen auf der Website sowie Angaben in Angeboten stellen noch kein verbindliches Angebot dar.

(2) Der Auftraggeber stellt eine Anfrage per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular auf der Website. Nach Prüfung der Verfügbarkeit und der Veranstaltungsdetails unterbreitet der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot.

(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (z. B. per E-Mail) zustande. Der Auftragnehmer bestätigt die Buchung schriftlich. Die Leistung der Anzahlung gemäß § 5 gilt ebenfalls als Buchungsbestätigung.

§ 3 Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt BBQ-Catering-Leistungen (Smoken vor Ort beim Auftraggeber), Smoker-Kurse, das Räuchern von Lebensmitteln auf Bestellung (siehe § 9) sowie die Beteiligung an oder Ausrichtung von BBQ-Events.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot (Art der Speisen, Personenanzahl, Dauer, Anfahrt etc.).

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Leistungserbringung qualifizierte Hilfskräfte einzusetzen.

§ 4 Preise

(1) Alle Preise werden individuell nach Leistungsumfang, Personenzahl, Veranstaltungsart und Anfahrtsweg kalkuliert und im schriftlichen Angebot ausgewiesen.

(2) Theresa Baumgartner ist Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

(3) Anfallende Anfahrtskosten werden gesondert im Angebot ausgewiesen.

(4) Mehr- oder Mindermengen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang (z. B. abweichende Gästezahl) werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern sie vorab schriftlich vereinbart wurden.

§ 5 Anzahlung und Zahlung

(1) Nach Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung per Überweisung zu leisten.

(2) Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Eingang der ausstehenden Zahlung zurückzuhalten.

§ 6 Stornierung und Rücktritt

(1) Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich (per E-Mail) vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung beim Auftragnehmer.

(2) Bei einem Rücktritt des Auftraggebers gelten folgende Stornierungsgebühren, bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis:

Mehr als 6 Wochen vor dem Termin 10 %
4 bis 6 Wochen vor dem Termin 30 %
2 bis 4 Wochen vor dem Termin 50 %
Weniger als 2 Wochen vor dem Termin 75 %
Weniger als 72 Stunden vor dem Termin 90 %

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, unzumutbare Ereignisse) vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig mitzuteilen (u. a. genaue Veranstaltungsadresse, Zufahrtsmöglichkeiten, Personenanzahl, besondere Anforderungen oder Allergien der Gäste).

(2) Am Veranstaltungsort sind ausreichende Stellfläche und freie Zufahrt für den Smoker-Anhänger bereitzustellen. Soweit für den Betrieb erforderlich, ist ein funktionsfähiger Stromanschluss (230 V, Schuko) kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

(3) Änderungen der Gästezahl um mehr als 10 % sind dem Auftragnehmer spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei erheblichen Mengenänderungen den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.

(4) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass am Veranstaltungsort alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen (insbesondere für öffentliche Veranstaltungen) vorliegen.

(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich für daraus resultierende Verzögerungen oder Schäden.

§ 8 Lebensmittelhygiene und Qualität

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Leistungen unter Einhaltung der einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften (insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) zu erbringen.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Beeinträchtigungen oder Schäden, die durch mangelhafte Lagerung, unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Umgang mit den Speisen nach deren Übergabe an den Auftraggeber entstehen.

§ 9 Räucherleistungen und Verarbeitung kundeneigener Lebensmittel

(1) Der Auftragnehmer bietet das Räuchern von Lebensmitteln auf Bestellung an. Dies umfasst sowohl vom Auftragnehmer beschaffte Ware als auch die Verarbeitung vom Auftraggeber angelieferter, kundeneigener Lebensmittel.

(2) Bei kundeneigener Ware sichert der Auftraggeber zu, dass die angelieferten Lebensmittel aus zulässiger Herkunft stammen, verkehrsfähig sind und den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen. Erforderliche Nachweise, Untersuchungen und Genehmigungen — etwa bei Wildbret oder Erzeugnissen aus Hausschlachtung — obliegen dem Auftraggeber.

(3) Die Anlieferung erfolgt zum vereinbarten Termin in einwandfreiem und ausreichend gekühltem Zustand. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme von Ware zu verweigern, die erkennbar verdorben, unzureichend gekühlt oder nicht eindeutig zuzuordnen ist.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Qualitätsmängel, die auf Beschaffenheit, Vorbehandlung, Transport oder Kühlung der vom Auftraggeber angelieferten Ware zurückzuführen sind.

(5) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung des Räuchervorgangs, nicht jedoch ein bestimmtes geschmackliches Ergebnis. Räuchern ist ein handwerklicher Vorgang; produktbedingte Abweichungen in Farbe, Rauchintensität, Gewicht und Konsistenz stellen keinen Mangel dar.

(6) Die Abholung erfolgt zum vereinbarten Termin. Wird die Ware nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist abgeholt, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung berechtigt, diese zu entsorgen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen.

(7) Mengen, Vorlaufzeiten und Preise werden individuell vereinbart und im Angebot festgehalten.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat.

§ 11 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf dieser Website abrufbar ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, gelten ergänzend die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates.

(3) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Veranstaltungsort.

(4) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (84432 Hohenpolding). Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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