Smoker-Team Bayrisch Barbecue — Theresa Baumgartner · Stand: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Theresa Baumgartner, Smoker-Team Bayrisch Barbecue, Brunnenfeld 68A, 84432 Hohenpolding (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von BBQ-Catering-Leistungen, Smoker-Kursen sowie sonstigen BBQ-Events.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Die Darstellungen auf der Website sowie Angaben in Angeboten stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
(2) Der Auftraggeber stellt eine Anfrage per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular auf der Website. Nach Prüfung der Verfügbarkeit und der Veranstaltungsdetails unterbreitet der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot.
(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (z. B. per E-Mail) zustande. Der Auftragnehmer bestätigt die Buchung schriftlich. Die Leistung der Anzahlung gemäß § 5 gilt ebenfalls als Buchungsbestätigung.
(1) Der Auftragnehmer erbringt BBQ-Catering-Leistungen (Smoken vor Ort beim Auftraggeber), Smoker-Kurse sowie die Beteiligung an oder Ausrichtung von BBQ-Events.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot (Art der Speisen, Personenanzahl, Dauer, Anfahrt etc.).
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Leistungserbringung qualifizierte Hilfskräfte einzusetzen.
(1) Alle Preise werden individuell nach Leistungsumfang, Personenzahl, Veranstaltungsart und Anfahrtsweg kalkuliert und im schriftlichen Angebot ausgewiesen.
(2) Theresa Baumgartner ist Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(3) Anfallende Anfahrtskosten werden gesondert im Angebot ausgewiesen.
(4) Mehr- oder Mindermengen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang (z. B. abweichende Gästezahl) werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern sie vorab schriftlich vereinbart wurden.
(1) Nach Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung per Überweisung zu leisten.
(2) Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Eingang der ausstehenden Zahlung zurückzuhalten.
(1) Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich (per E-Mail) vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung beim Auftragnehmer.
(2) Bei einem Rücktritt des Auftraggebers gelten folgende Stornierungsgebühren, bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis:
| Mehr als 6 Wochen vor dem Termin | 10 % |
| 4 bis 6 Wochen vor dem Termin | 30 % |
| 2 bis 4 Wochen vor dem Termin | 50 % |
| Weniger als 2 Wochen vor dem Termin | 75 % |
| Weniger als 72 Stunden vor dem Termin | 90 % |
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, unzumutbare Ereignisse) vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig mitzuteilen (u. a. genaue Veranstaltungsadresse, Zufahrtsmöglichkeiten, Personenanzahl, besondere Anforderungen oder Allergien der Gäste).
(2) Am Veranstaltungsort sind ausreichende Stellfläche und freie Zufahrt für den Smoker-Anhänger bereitzustellen. Soweit für den Betrieb erforderlich, ist ein funktionsfähiger Stromanschluss (230 V, Schuko) kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
(3) Änderungen der Gästezahl um mehr als 10 % sind dem Auftragnehmer spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei erheblichen Mengenänderungen den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.
(4) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass am Veranstaltungsort alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen (insbesondere für öffentliche Veranstaltungen) vorliegen.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich für daraus resultierende Verzögerungen oder Schäden.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Leistungen unter Einhaltung der einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften (insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) zu erbringen.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Beeinträchtigungen oder Schäden, die durch mangelhafte Lagerung, unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Umgang mit den Speisen nach deren Übergabe an den Auftraggeber entstehen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf dieser Website abrufbar ist.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, gelten ergänzend die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Veranstaltungsort.
(4) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (84432 Hohenpolding). Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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